Spezialgebiet: Personenschäden

Mein Vorgehen

Nach einem ersten ausführlichen Gespräch fordere ich zunächst folgende Unterlagen an:

  • Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Patientenunterlagen
  • Sachverständigengutachten über den Fahrzeugschaden

In dem ersten Gespräch lasse ich mir schon Informationen über die Wohnsituation, das Freizeitverhalten, die Berufstätigkeit aber auch über die persönlichen Einschränkungen aufgrund der unfallbedingten Verletzungen und deren Folgen geben. Die Belastung ist dabei sehr individuell.

Beispiel: Ein Sachbearbeiter wird angefahren und erleidet einen Beinbruch und er muss 14 Tage das Bein zunächst komplett entlasten. Danach kann er relativ schnell wieder in seine sitzende Tätigkeit zurückkehren.

Trifft dasselbe Verletzungsmuster eine junge Mutter mit einem Säugling, der 24 Stunden am Tag betreut werden muss, trifft es diese schlimmer, da die ganze Betreuung organisiert werden muss.

Daher ist es immer sehr wichtig, die notwendigen Hintergrundinformationen zu erhalten, die sich auch auf die Höhe der Schadensersatzansprüche auswirken.

Sobald alle Unterlagen und Informationen vorliegen, verfasse ich ein umfangreiches Forderungsschreiben, in dem alle Schadensersatzansprüche dargestellt und beziffert sind. Meine Mandanten erhalten zunächst den Entwurf des Schreibens, welches erneut besprochen wird. 

Meine Mandanten erhalten von allen Schriftstücken, die in ihrer Angelegenheit ein oder ausgehen eine Durchschrift, damit sie über die gleiche Akte, wie ich, verfügen.