Spezialgebiet: Personenschäden

Materieller Schaden

Hierzu zählt die Erstattung des Fahrzeugschadens und der Ausgleich für zerstörte Gegenstände, wie z.B. das Handy oder die Kleidung und auch die notwendigen Fahrkosten, Zuzahlungen zu Heilmitteln und alle unfallbedingten Mehraufwendungen. Dies kann auch der behindertengerechte Umbau der Wohnung sein oder der behindertengerechte Umbau des Fahrzeuges.

Nicht erstattet wird die Zuzahlung für den stationären Aufenthalt von 10,00 € täglich, da die gegnerische Haftpflichtversicherung mit ersparten Kosten aufrechnet, die sonst zu Hause angefallen wären.