Spezialgebiet: Personenschäden

Anwaltswechsel

Sie oder ein Angehöriger hat bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Sie sind mit der Arbeitsweise nicht zufrieden?

Grundsätzlich ist es immer möglich, den Rechtsanwalt zu wechseln, dies kann jedoch mit Kosten für Sie verbunden sein.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollte zunächst dort angefragt werden, ob ein Anwaltswechsel möglich ist.

In der Regel sollte der zunächst beauftragte Rechtsanwalt die Angelegenheit so abrechnen, dass er als Streitwert den Wert zugrunde legt, den er bereits erzielen konnte und den die gegnerische Haftpflichtversicherung ausbezahlt hat. Dies könnte dann als Grenze für die neue Abrechnung des zweiten Rechtsanwaltes dienen.

Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, kann auch zunächst der erste Rechtsanwalt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen, so dass die Rechtschutzversicherung noch nicht in Anspruch genommen wurde und praktisch für den zweiten Rechtsanwalt noch frei ist.